Bad Wurzach – Ein Streit unter Geschäftspartnern, am Ende ist ein Mann tot. Ein 42-Jähriger ist dafür zu einer hohen Haftstrafe verurteilt worden – er hätte auch glimpflicher davon kommen können.

Der Verurteilte hatte im vergangenen Oktober einen 37-Jährigen in Bad Wurzach erschossen. Das Landgericht Ravensburg sah am Dienstag in seiner Urteilsbegründung eine „glasklare Beweislage“.

Demnach ging es in dem tödlichen Streit um Geldschulden. Der Verurteilte hatte einige tausend Euro vom Opfer geliehen. Es kam zum Streit auf offener Straße in Bad Wurzach, bei dem der 42-Jährige seinem Kontrahenten in den Bauch schoss und ihn tötete. Die Waffe war eine Schreckschusspistole, die der 42-Jährige zu einer scharfen Waffe umgebaut hatte.

„Kaltblütig und vorsätzlich“
Die Beweislage sei erdrückend, befand das Landgericht in Ravensburg. Das Motiv sei vorsätzlicher und kaltblütiger Natur gewesen, das sei „fast schon in Richtung Mord gegangen“, so der Richter. Er sah allerdings letztlich die Mordmerkmale nicht gegeben.

Einige Jahre weniger bei Geständnis
Der Angeklagte allerdings bestritt bis zum Schluß die Tat. Das Ganze sei ein Unfall und keine Absicht gewesen. Er hat zwei Kinder im Alter von sieben und neun Jahren. Der Richter betonte am Dienstag, dass das Urteil deutlich milder ausgefallen wäre, hätte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Schließlich habe er einen Beruf und keine Vorstrafen. Er hätte sich dadurch einige Jahre im Gefängnis erspart.

Quelle: www.swr.de