Uwe Rung
Ihr Fachanwalt für Strafverteidigung.
Warum ich in der Strafverteidigung tätig bin:
Im Strafverfahren sind Sie fremdbestimmt durch Fachleute der Polizei, Staatsanwaltschaft und der Gerichte. Der Staat, in seiner Machtfülle, steht Ihnen gegenüber.
„Die Wahrscheinlichkeit, dass wir den Kampf verlieren werden, darf uns nicht davon abhalten, eine Sache zu unterstützen, die wir für gerecht halten.“ – Abraham Lincoln (1809-1865), amerikanischer Präsident
Das geltende Recht und die Fairness erfordert, dass der Beschuldigte einen gleichwertigen, juristisch geschulten und erfahrenen Fachmann, -einen Strafverteidiger- an seiner Seite hat. – Art. 6 Abs. 3 c MRK (Menschenrechtskonvention)
Der Verteidiger übernimmt die Verantwortung für Sie und trägt gleichzeitig zur Wahrung des Rechtsstaatsprinzips bei.
„Du musst ja nichts Großartiges tun, es reicht, wenn du als Zeuge von Unrecht hingehst und fragst: Warum machst du das? Erklär mir, was du hier machst! Wenn du aber diese Haltung: „Ohne mich!“ einnimmst, wenn du diese Haltung als allgemeine Haltung nimmst, bist du schon auf dem Weg, dass du dich schuldig machst. Du musst dich auch einmischen!“ – Hanna Ahrendt (1906-1975), deutsche Philosophin
Warum macht ihr das mit meinem Mandanten, was ist die rechtliche und tatsächliche Grundlage und wurden die Rechte meines Mandanten verletzt? Mit diesen Fragen mische ich mich ein.
„Das Schlimme ist, dass heute die Welt aus Wespennestern besteht und man das Hineintreten kaum vermeiden kann, wenigstens nicht, wenn es einem ein bisschen um Wahrheit und Gerechtigkeit zu tun ist.“ – Thomas Mann (1875-1955), deutscher Schriftsteller
Deshalb ist es zwingend, dass ein Strafverteidiger sachliche Auseinandersetzungen – mit Höflichkeit und Respekt – nicht scheut. Ich setze mich für Sie ein, weil ich das Glück habe einen Beruf ausüben zu dürfen der meinen persönlichen Interessen und Grundüberzeugungen entspricht.