Mein Weg zum selbständigen Fachanwalt für Strafrecht
Eine erfolgreiche Revision zum BGH führte zur Rechtssprechungsänderung in Deutschland hinsichtlich negativer Beweistatsachen. Mit einem Beweisantrag sind seitdem auch negative Beweistatsachen zulässig zu erheben. z.B. Ein Zeuge hat einen konkreten Vorgang beobachtet und bezeugt, dass eine bestimmte Handlung nicht vorgenommen wurde.