Die Staatsanwaltschaft Ulm hat Anklage gegen sechs mutmaßliche Serieneinbrecher erhoben. Diese hatten sich auf Discounter spezialisiert.
Wegen schweren Bandendiebstahls hat die Staatsanwaltschaft Ulm jetzt Anklage gegen vier Männer und zwei Frauen im Alter von 20 bis 26 Jahren Anklage zur großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm erhoben. In teils wechselnder Besetzung sollen die aus dem Kölner Raum stammenden Angeschuldigten in insgesamt 29 Fällen in Discounter eingebrochen sein, um dort vornehmlich Markenzigaretten zu stehlen. Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft führten ihre Beutezüge quer durch Deutschland und endeten schließlich im Alb-Donau-Kreis.
Bei den ihnen zur Last gelegten Taten, die sie im Zeitraum von September 2012 bis Ende Oktober 2013 im Raum Köln, Leipzig, Nürnberg, Stuttgart, Bremen, München und Ulm begangen haben sollen, erbeuteten die Angeschuldigten Zigaretten im Wert von mehr als 150000 Euro. Die Glimmstängel sollen sie dann etwas unter dem Ladenpreis an Hehler verkauft haben. Dabei haben sie sich offenbar auf Netto-Märkte spezialisiert, da es dort Markenzigaretten gab.
Die Angeklagten gestehen
Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Ulm sollen die Angeschuldigten in der Nacht von 17. auf 18. August vorigen Jahres in Filialen des Discounters in Langenau und in Beimerstetten (Alb-Donau-Kreis) eingebrochen sein und Zigaretten für insgesamt über 10.000 Euro erbeutet haben. Aufgrund der in diesem Verfahren erfolgten Ermittlungen konnten der mutmaßlichen Einbrecherbande schließlich die Taten nachgewiesen werden. Die jungen Männer und Frauen wurden von der Polizei überwacht und schließlich dingfest gemacht.
Vier der sechs Angeschuldigten, die allesamt nicht oder nicht in erheblichem Umfang vorbestraft sind, räumen die Taten ein – zwei 21 und 23 Jahre alten Frauen und zwei 20 und 26 Jahre alte Männer. Die anderen beiden Tatverdächtigen, ein 21-Jähriger und ein 24-Jähriger, befinden sich noch in Untersuchungshaft.
Das Strafgesetzbuch sieht bei schwerem Bandendiebstahl Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren vor. In minder schweren Fällen droht den Tätern sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.