Ravensburg (sz) Ende September 2018 hatte ein 22-Jähriger auf dem Ravensburger Marienplatz drei Menschen mit einem Messer verletzt, einen davon lebensgefährlich. Jetzt ist ein Urteil im Prozess gegen den Täter gefallen.

Der 22-jährige Afghane, der im September 2018 auf dem Ravensburger Marienplatz drei Männer mit einem Messer zum Teil lebensgefährlich verletzt hat, muss in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Das entschied das Ravensburger Landgericht nach drei Verhandlungstagen. Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Gericht folgten allesamt der Einschätzung des psychiatrischen Gutachters, wonach der 22-Jährige unter einer schweren Schizophrenie leidet und seine Tat in einem Wahnzustand ausgeübt haben soll. Daher gilt er als schuldunfähig.

Die Schwurkammer des Landgerichts befand den 22-jährigen Afghanen des zweifachen versuchten Mordes und des versuchten Totschlags in einem weiteren Fall für schuldig.

Da die arglos in einer Bushaltestelle sitzenden ersten beiden Opfer, zwei junge Männer aus Syrien, nicht mit einer Attacke rechnen konnten, zumal der Angreifer das Küchenmesser verdeckt mit sich führte, sah das Gericht in diesen beiden Fällen das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an.

Bereits am zweiten Verhandlungstag hatte ein psychiatrischer Gutachter die Krankengeschichte des Beschuldigten dargelegt. Der Mann war viermal stationär in der Psychiatrie. Ihm verordnete Medikamente warf er weg. Zeugen berichteten, dass der 22-Jährige immer wieder mit Menschen gesprochen haben soll, die nicht da waren. Selbst berichtete er davon, immer wieder Stimmen zu hören. Mehrfach wurde er gegenüber sich selbst oder anderen körperlich aggressiv.
Der Angeklagte gilt als schizophren und nach wie vor, so Richter Maier, als hochgefährlich. Zum Schutz der Allgemeinheit ordne das Gericht daher die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an – auf unbestimmte Zeit. Aufgrund seiner schweren Erkrankung gilt der Afghane als nicht schuldfähig im strafrechtlichen Sinn.

Quelle: www.schwaebische.de