Urteil im Fall Bad Buchau: Florim S. und Martin K. müssen für zehn sowie sieben Jahre ins Gefängnis. Der 15-Jährige und sein 17 Jahre alter Freund haben nach Ansicht des Landgerichts Ravensburg ihre Nachbarin ermordet beziehungsweise das Verbrechen nicht verhindert.

Ravensburg – Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 15-jährige Florim S. der 26-jährigen Frau bei einem Einbruch aus Angst vor Entdeckung mit einem Brecheisen den Schädel eingeschlagen hat. Er bekam die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren. Sein älterer Komplize, Martin K., wurde zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt, weil er die Bluttat nicht verhindert hat.

Die beiden Jugendlichen hatten am 15. April 2009 bei der Nachbarin Elektronikgeräte stehlen wollen. Die Frau überraschte die Nachbarsjungen dabei und erkannte sie trotz Gesichtsmasken sofort. Der 15-jährige Hauptschüler hatte das Opfer gefesselt und geknebelt und dann seinen älteren Freund hinzugeholt, der aber nicht mehr mitmachen wollte und wieder ging.
Das Verbrechen, das von einer ganzen Clique geplant worden war, hatte in dem 4000-Einwohner-Kurort im Kreis Biberach Entsetzen ausgelöst und bundesweit Schlagzeilen gemacht. „Eine solche menschenverachtende, brutale Tat von einem so jungen Menschen ist mir noch nicht untergekommen“, sagte der Chef der Ravensburger Staatsanwaltschaft, Herbert Heister, nach der Urteilsverkündung. Das Gericht ist bei seinem Urteil im wesentlichen der Anklagebehörde gefolgt, die allerdings für den 17-Jährigen eine Jugendstrafe von acht Jahren beantragt hatte.

Der gesamte Prozess hat hinter verschlossenen Türen stattgefunden, weil die Angeklagten minderjährig sind. Das Gericht hatte zudem Medienvertretern den Zutritt verwehrt. Die beiden Teenager hatten sich die Schuld an dem Tod der Mutter eines Kleinkindes gegenseitig zugeschoben. Das Gericht glaubte jedoch dem 15-Jährigen nicht. Der hatte sein Geständnis, das er wenige Stunden nach der Bluttat bei der Polizei abgelegt hatte, zu Prozessbeginn widerrufen. Zeugenaussagen und Spuren am Tatort hätten bewiesen, dass der 15-Jährige die Frau umgebracht habe.

Sein älterer Freund habe das Verbrechen mit geplant. Er sei schuldig, weil er nichts unternommen habe, um seinen Kumpel an den tödlichen Schlägen zu hindern oder dem Opfer zu helfen. Zwei Mitglieder der Clique sind bereits vom Biberacher Amtsgericht zu mehrmonatigen Bewährungsstrafen verurteilt worden, weil sie den Tatplan nicht der Polizei gemeldet haben. Nach Überzeugung des Gerichts war auch bereits in einem Nachbargarten eine Grube ausgehoben worden, um die Leiche verschwinden zu lassen.

Uwe Rung, Verteidiger des 15-Jährigen, will in Revision gehen. Er hatte „grobe Fehler“ und Parteilichkeit der Ermittler kritisiert. Die Kripo habe nach der Tat schnell einen Täter präsentieren wollen. Das Gericht hat nach Angaben der Sprecherin jedoch „keine Manipulationen“ erkennen können.

Bericht von SPIEGEL Online