Ein 30 Jahre alter Mann muss nicht in den Maßregelvollzug, ihm bleibt die Psychiatrie erspart. Vor Gericht war zwar unstrittig, dass er eine Frau in einer Wohngruppe der psychiatrischen Einrichtung „Pauline 13“ angegriffen hat. Doch nach Überzeugung des Gerichts war er zur Tatzeit schuldunfähig.

 

Stefan Maier, der Vorsitzende Richter der Zweiten Großen Strafkammer am Landgericht Ravensburg, machte es kurz und bündig: „Der Angeklagte wird freigesprochen.“ Zwar hatte der 30-jährige Mann im Februar eine Mitbewohnerin in einer Wohngruppe der psychiatrischen Einrichtung „Pauline 13“ angegriffen und verletzt. Aber wegen krankheitsbedingter Schuldunfähigkeit zur Tatzeit bleibt er straffrei. Und auch die Unterbringung in der Psychiatrie, dem so genannten Maßregelvollzug, wollte das mit drei Richtern und zwei Schöffen besetzte Gericht nicht verhängen. Der Freigesprochene bedankte sich geradezu enthusiastisch.

Dabei hatte es auf den ersten Blick nicht gut ausgesehen für den unscheinbaren Mann im Saal 3 auf der Anklagebank: Von dem zunächst mit dem Fall beschäftigten Amtsgericht Tettnang war der Fall am Landgericht Ravensburg gelandet, „nachdem ein Gutachten zu dem Ergebnis kam, dass eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht komme, weil „die Gefahr weiterer schwerwiegender Straftaten durch den Angeklagten be-stehe“, hieß es in einer Pressemitteilung. Die Ravensburger Strafkammer ließ sich jedoch auf keine derartige Zukunftsdeutung ein. Stattdessen ausführliche und penible Rückschau auf ein schweres Leben und die Tatumstände. Seit 2004 leidet der Angeklagte an paranoider Schizophrenie. Häufiger Wechsel von Aufenthalten in der Klinik und offenen Wohngruppen. Wechselnde Einsicht in die Notwendigkeit der Einnahme von Medikamenten. Frust über ein Arbeitsleben zweiter Klasse mit 45 Cent Stundenlohn. Und der immer wiederkehrende Traum von einem selbstbestimmten Leben. Ärzte und Betreuer halten das für eine Illusion. Immerhin: „Mir ist die jetzige Depotspritze lieber“, sagt der Mann einmal. Dass die zwei bis vier Wochen wirksame Spritze 700 Euro kostet, wird am Rande erwähnt.

Denn es ging ja um die Tat, die Körperverletzung an jenem 28. Februar nachts gegen drei Uhr. Die mit Fausthieben attackierte Frau, „eigentlich der beste Kumpel“, tritt als Zeugin auf, erzählt von der Tatnacht, und dass an den Streit um ein Poster, Wahnideen und versäumte Medikamente erinnert werden müsse. Und sonstige Gewalttaten im unsteten Leben des Mannes? Mit einem Korkenzieher soll er vor Jahren den Vater angegriffen haben. Und da war noch eine Ohrfeige gegen eine renitente Mitpatientin.

Der Sachverständige Dr. Tobias Hölz vom ZfP Weissenau moniert zwar die immer wieder fehlende Krankeneinsicht. Aber: „Er ist kein Mensch, der Andere körperlich angeht.“ Eine Notwendigkeit des Maßregelvollzug sehe er nicht. Staatsanwältin Christine Weiß spricht davon, dass ihre Ratlosigkeit immer größer geworden sei, fordert Freispruch, und da bleibt auch dem Verteidiger Uwe Rung (Ravensburg) keine Munition für jedwede Attacke. Also Freispruch und die Frage, ob zu dieser Einsicht nicht auch das Amtsgericht Tettnang hätte kommen können? Dr. Hölz, der Sachverständige, mag sich dazu nicht äußern.

Paragraf 63

Der Münchner Journalist und Jurist Heribert Prantl nannte den aus dem Jahr 1933 stammenden Paragraf 63 Strafgesetzbuch „einen dunklen Ort des deutschen Strafrechts, der einen Straftäter flugs in die Psychiatrie bringt, aus der er dann gar nicht mehr flugs herauskommt“. Im hinter dem Paragraf 63 Strafgesetzbuch drohenden so genannten Maßregelvollzug landen psychisch kranke oder suchtgefährdete Straftäter, von denen die Gefahr weiterer schwerwiegender Straftaten ausgeht. Feststellen soll das ein Sachverständiger. Solche Abschiebungen in die Psychiatrie, oft für lange Zeit, haben in den zurückliegenden Jahren deutlich zugenommen. Die Zweite Große Strafkammer am Ravensburger Landgericht wollte dem Trend nicht folgen. Sie hat die Gefahr im Fall eines 30-jährigen Angeklagten verneint und den Mann freigesprochen. Voraussetzung war eine sorgsame Aufarbeitung des Falls, die realistische Einschätzung des Sachverständigen und eine mutige Staatsanwältin.

Bericht vom Südkurier