Das Landgericht Konstanz hat im Prozess wegen einer umfangreichen Diebstahls- und Einbruchserie gegen drei von fünf angeklagten Männern aus Georgien das Urteil gesprochen. Sie wurden zu Haftstrafen verurteilt. Die Verhandlung gegen zwei Angeklagte geht im Februar weiter.

 

Drei der fünf Georgier, die wegen einer umfangreichen Einbruchs- und Diebstahlserie am westlichem Bodensee vor dem Landgericht Konstanz angeklagt waren, sind am Montag zu Haftstrafen zwischen drei Jahren und fünf Monaten sowie einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht geht von einem Agieren als Bande aus. Angeklagt waren Beutezüge, bei denen zwischen Herbst 2014 und Februar 2015 Gegenstände im Wert von 160 000 Euro entwendet wurden. Verurteilt wurden die Angeklagten aber nur wegen weniger Taten. Das Gericht hatte Geständnisse über einen kleinen Teil der Vorwürfe als stark strafmildernd bewertet.

Drei Angeklagte kommen glimpflich davon
Das Strafmaß entsprach dem Ergebnis einer Absprache zwischen den Verfahrensbeteiligten. Es ging vor allem darum, die komplizierte und teure Beweisführung mit einer Vielzahl von Hinweisen aus Videoaufnahmen, abgehörten Gesprächen, Beobachtungen um die insgesamt 60 angeklagten Delikte zu verkürzen. Drei der Männer räumten nach unumstößlichen Beweisen durch Aufnahmen von Überwachungskameras ein, in Drogeriemärkten in der Region massenweise Aufsätze für elektrische Zahnbürsten und Rasierklingen gestohlen zu haben. Von den 43 angeklagten Einbrüchen blieben allerdings nur zwei übrig, bei denen es wegen des gefundenen Diebesguts und anderen Beweisen ein Geständnis über die Tatbeteiligungen gab. In einem Fall wertete das Gericht das frühe Geständnis ohne weiteres Taktieren als besonders strafmildernd.

Es ist von einem glimpflichen Prozessende für die drei Georgier auszugehen, die wegen Beutezügen mit falschen Papieren nach Deutschland gekommen waren und hier Asylantrag gestellt hatten. Denn bei Asylbewerbern ist es üblich, dass sie nach dem Verbüßen der Hälfte der Haftstrafe in ihre Heimat abgeschoben werden. Einer der Verurteilten, sein Strafmaß betrug ein Jahr und sechs Monate, kam deshalb schon gestern unter Auflagen auf freien Fuß. Er saß wie die anderen seit elf Monaten in Untersuchungshaft. Bis zur Ausreise muss er sich regelmäßig bei den Behörden melden. Die beiden anderen bleiben in Haft. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

Keine Chance mehr auf ein mildes Urteil
Der Prozess gegen die beiden Angeklagten, die gestern ihre Geständnisse zurückgezogen hatten, wird nun im Februar fortgeführt. Sie hätten nach der nun nicht mehr geltenden Verfahrensabsprache mit Haftstrafen im Rahmen zwischen 2,8 und drei Jahren sowie 4,5 und fünf Jahren rechnen müssen. Die Männer haben aller Voraussicht nach jede Chance verspielt, ein mildes Urteil zu erwirken. Alle fünf Georgier waren mit falschen Papieren nach Deutschland gekommen und hatten hier Asylantrag gestellt. Ein Teil der Gruppe agierte von der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in der Konstanzer Steinstraße aus. Ermittler wurden auf sie aufmerksam. Die Georgier wurden zeitweise überwacht, daraus entstammt ein Teil der im Prozess vorgelegten Hinweise. Einer der Angeklagten, die ihre Geständnisse zurückzogen hatten, beschwerte sich gestern, er werde überredet, Taten einzuräumen, die er gar nicht begangen habe. Ein anderer sagte entgegen des Rats seines Anwalts, das zu erwartende Strafmaß sei ihm einfach zu hoch. Der Prozess wurde durch die Notwendigkeit erschwert, dass jeder Satz ins Georgische übersetzt werden muss. Die Angeklagten flüchteten sich immer wieder in abschweifende Erklärungen.

Bericht vom Südkurier