Das Amtsgericht Konstanz verurteilt einen sogenannten Bodypacker zu zwei Jahren und acht Monaten Haft. Er hatte 367 Gramm Kokain im Magen versteckt.

Als „das kleinste Rädchen im großen Getriebe“ wurde ein wegen Drogenschmuggels angeklagter Mann am Dienstag im Amtsgericht Konstanz von der Richterin Heike Willenberg bezeichnet. Als „großes Getriebe“ gilt hier der organisierte Drogenschmuggel von Holland nach Deutschland. Laut einem Zeugen der Kriminalpolizei Friedrichshafen beobachteten die Beamten die illegalen Geschäfte schon seit langem, jedoch war ihnen der Angeklagte selbst bislang unbekannt.

Dieser, vor Gericht vertreten durch den Verteidiger Uwe Rung, wies eine illustre Geschichte auf: 1981 in Nigeria geboren, führten ihn eine beträchtliche Anzahl von Reisen über Johannisburg, Istanbul, Bulgarien und Griechenland in die Schweiz, wo sein Asylantrag abgelehnt wurde. Über Wasser hielt ihn dabei angeblich der Verkauf von Kleidung aus zweiter Hand und von Obst auf der Straße. Als sein Asylantrag abgelehnt wurde, zog er mit seiner Frau, die Schweizer Staatsbürgerin sei, und seinem heute elfjährigen Sohn nach Spanien. Er sei von dort aus öfter nach Nigeria gereist, um sich um seine Schneckenzucht zu kümmern – Schnecken gelten in Afrika als Delikatesse.

Bei der Staatsanwältin Ira Kleine Vennekate machte sich Skepsis breit, ob die Flüge nach Afrika damit tatsächlich zu bezahlen wären. Auch die Richterin äußerte, sie sei „kein Schneckenfan“ und anscheinend auch kein Fan der vorgelegten Geschichte: „Das überzeugt mich nicht.“

Geldprobleme schien es dann auch gegeben zu haben. Dies sah die Frau des Angeklagten gar nicht gerne und untersagte ihm den Kontakt zum gemeinsamen Kind. Um den Kontakt wieder aufleben zu lassen, sei er nach Deutschland gekommen und habe aus Verzweiflung das Angebot des Drogenschmuggels angenommen, um Geld zu verdienen, das er seiner Frau schicken könne.

Mithilfe einer vereidigten Urkundenübersetzerin als Dolmetscherin und dem Zeugen der Kriminalpolizei wurde die Geschichte vervollständigt. Von Konstanz aus machte sich der Angeklagte mit dem Zug auf den Weg nach Amsterdam, wo er Betäubungsmittel, genauer gesagt Kokain, in seinem Körper versteckte. Wie eine Untersuchung im Krankenhaus Friedrichshaften zeigte, schluckte der Mann in Form von 37 Plomben 367 Gramm Nettogewicht an Kokain, was das 27-fache der festgelegten Menge von fünf Gramm Kokain entspricht, die laut Strafgesetzbuch eine „nicht geringe Menge“ ausmacht und eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren nach sich zieht. Auf dem Rückweg von Amsterdam nach Konstanz wurde der sogenannte Bodypacker von der Polizei am Radolfzeller Bahnhof abgefangen, sodass die Drogen nicht in Umlauf gebracht werden konnten.

Richterin Willenberg interessierte vor allem die Frage nach den Kontaktpersonen, den Drahtziehern im Hintergrund. Jedoch konnte weder die Polizei genauere Angaben machen, noch wollte der Angeklagte mehr preisgeben als das, was aus den abgehörten Telefongesprächen bereits ersichtlich geworden war. Er behauptete, die Kontaktperson nicht näher gekannt zu haben. Die Telefongespräche wirkten jedoch laut der Polizei vertraut und auch der Ausschnitt daraus, welchen die Dolmetscherin dem Gericht vorlas, legte eine engere Bekanntschaft nahe. Verteidiger Uwe Rung vermutete gegenüber dem SÜDKURIER, dass der Drahtzieher im Hintergrund rechtzeitig fliehen konnte. Er warf als Antwort auf die Vermutungen des Zeugen der Polizei, der Angeklagte sei nicht nur Kurier, sondern habe mehr mit den Drogengeschäften zu tun gehabt, ein: „Vermutungen bringen uns hier nicht weiter. Wir müssen mit dem arbeiten, was wir vor uns haben.“

Schlussendlich entschied sich die Richterin auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten mit Aussicht auf eine Ausweisung des Angeklagten in sein Heimatland.

In den nächsten Wochen sollen laut Uwe Rung weitere Anhörungen von Drogenkurieren folgen, die zu derselben Gruppe gehören. Die Hintermänner aber bleiben bis jetzt im Dunkeln.

Der Schmuggeltrick
Verstecken: Mit Bodypacking ist eine Form des Drogenschmuggels gemeint, bei der die Kuriere unter enormen Gesundheitsrisiken die Drogen im Körper verstecken, so über Grenzen transportieren und am Ziel wieder ausscheiden. Wenn eines der Päckchen oder eine der Plomben, in denen die Drogen verpackt sind, platzt, zum Beispiel, wenn der Bodypacker stolpert und falsch auf dem Bauch aufkommt, kann das für ihn durch die Überdosis tödliche Folgen haben.

Entdecken: Der Nachweis der Päckchen erfolgt durch eine Röntgenübersichtsaufnahme des Bauchraums. Wenn das Risiko des Zerreißens eines Behälters als hoch eingestuft wird oder einer bereits zerrissen ist, wird sofort ein operativer Eingriff vorgenommen. Ansonsten werden Brechmittel eingesetzt oder die Ausscheidungen kontrolliert.

 

Beitrag vom Südkurier