Weingarten sz Vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Ravensburg hat der Prozess gegen einen 38-jährigen Mann aus Weingarten. Ihm wird zur Last gelegt, mit zwei anderen Tätern am Abend des 16. Dezember 2016 einen Überfall auf einen in Ravensburg wohnenden Mann geplant zu haben.

Bei der Tatausführung am 17. Dezember haben die beiden bereits verurteilten Haupttäter mit einem Messer und einem Zimmermannshammer den sich wehrenden Mann in seiner Wohnung schwer am Kopf verletzt. Zudem wurde ein weiterer Mann an der Hand verletzt. Es wurden etwa 30 bis 40 Euro Bargeld, ein Handy und diverse Dokumente entwendet. Der Angeklagte soll sich während der Tat nicht in der Wohnung aufgehalten, jedoch vor und nach dem Raub in Kontakt mit den Tatgenossen gestanden und vereinbarungsgemäß einen Beuteanteil erhalten haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beteiligung an einem besonders schweren Raub vor.

Mehr als 20 Vergehen

Sehr lange dauert die Verlesung des Registerauszuges durch den Vorsitzenden Richter Stefan Maier. Mehr als 20 Vergehen hat sich der 38-jährige Mann zuschulden kommen lassen. Durch frühzeitigen Genuss von Alkohol und Cannabis kam er schon als Jugendlicher mit dem Gesetz in Konflikt. Es folgten Delikte wie Betrug, Urkundenfälschung, Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis und unzählige Diebstähle. Und immer wieder gab es Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Darunter litt auch das Privatleben. Zwei Ehen scheiterten, die Kinder sind bei den Müttern oder Großeltern. Zwischen Entzugstherapien und Gefängnisaufenthalten gab es auch eine siebenjährige Periode ohne Drogen und Alkohol. Nach dem Verlust seiner Arbeitsstelle folgte Anfang 2017 der Totalabsturz, verbunden mit hohen Einnahmen von Heroin und Amphetaminen, was schließlich auch zur Kündigung seiner Wohnung führte.

Rechtsanwalt Uwe Rung verlas eine Einlassung des Angeklagten. Darin gab dieser an, von dem Einbruch gewusst und ihn mitgeplant zu haben. Ausdrücklich distanzierte er sich aber von der Anwendung von Gewalt. Diese finde auch nicht seine Billigung. Er habe den beiden Tätern gesagt, das Opfer sei sehr leicht einzuschüchtern, Gewalt sei nicht notwendig.

Dieser Version widersprachen jedoch die beiden bereits verurteilten Straftäter in ihren Zeugenaussagen. Aus ihren Haftanstalten in Hinzistobel und Konstanz in den Ravensburger Gerichtssaal gebracht, schilderten sie die Tatplanung etwas anders. Einer sagte aus, zum Thema Gewaltanwendung sei nichts besprochen worden, und bemerkte dazu: „Man kann sich denken, dass wenn man mit einem Hammer dort hingeht, dieser auch eingesetzt wird.“

„Das sei ein Opfertyp“

Der andere erzählte, dass er dem Angeklagten gesagt habe, dass eine Ohrfeige unter Umständen nicht ausreichen würde. Die Idee, gerade diesen Mann zu überfallen, habe der Angeklagte gehabt. „Das sei ein Opfertyp“, habe dieser gesagt. Auch die verwendeten Schlauchschals, die zur Maskierung dienten, seien vom Angeklagten gekommen, ebenso der Zimmermannshammer und das Messer aus dessen Werkzeugkasten. Diese Bemerkungen veranlassten Richter Maier zu dem Hinweis, dass zu den Tatvorwürfen eventuell noch die „Anstiftung zu einer Straftat“ hinzukommen könnte.

In seiner Bewertung sah der psychiatrische Gutachter Hermann Assfalg keine Anhaltspunkte für Schuldunfähigkeit oder Schuldminderung. Der Drogen- und Alkoholkonsum habe keine Auswirkung auf die Steuerungsfähigkeit gehabt. Er diagnostizierte eine hohe Suchtdisposition und eine Amphetaminabhängigkeit. Dass eine weitere Entwöhnungstherapie erfolgreich sein wird, daran glaubte Assfalg nicht unbedingt. „Ich habe Zweifel an seiner Motivation“, sagte er zum Schluss seines Gutachtens.

Der Prozess wird am Freitag, 22. Dezember, um 14 Uhr fortgesetzt. Voraussichtlich ergeht dann auch schon das Urteil.

Quelle: www.schweabische.de