Rechtsanwalt für Strafrecht Uwe Rung

Die Fachanwaltsbezeichnung für das Strafrecht wird verliehen, sofern eine größere Anzahl von Strafverteidigungen (auch in großen Verfahren) während mehrerer Jahre Anwaltstätigkeit nachgewiesen wird. Weiter ist der Besuch eines mehrmonatigen Fachanwaltskurses im Straf-und Strafprozessrecht und das Bestehen von 3 Klausuren zu je 5 Stunden nachzuweisen. Mindestens 15 Stunden Fortbildung sind dann jährlich nachzuweisen.