Ravensburg sz Der 59-jährige Chefarzt einer Privatklinik im nördlichen Landkreis Ravensburg muss vier Jahre und drei Monate in der Haftanstalt büßen.

Seine mitangeklagte Ehefrau bekam eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung. Sie muss zudem eine Geldauflage in Höhe von 80 000 Euro an die Staatskasse entrichten.

Angeklagt war das Arztehepaar beim Landgericht Ravensburg wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs in mindestens 571 Fällen. So wurden in der Zeit von 2009 bis 2013 Abrechnungen in Höhe von 2,2 Millionen Euro systematisch manipuliert. Um diesen Betrag geschädigt wurden private Krankenkassen und staatliche Beihilfestellen. Ein etwas nachgeschobenes vollumfängliches Geständnis beider Angeklagten sowie die begonnene Wiedergutmachung des Millionenschadens wirkten sich strafmildernd aus. Der Entzug der ärztlichen Approbation ist zu erwarten.

Therapien brachten oft Linderung

Als „Schwarzes Schaf im weißen Kittel“, so bezeichnete Oberstaatsanwalt Karl-Josef Diehl am Montagnachmittag im Schluss-Plädoyer den seit einem Jahr in Untersuchungshaft befindlichen selbst ernannten „Anti-Stress-Experten“. Viele Patienten aus ganz Deutschland und auch darüber hinaus fühlten sich bei ihm bestens aufgehoben. Kleopatrabäder, Klangschalen- und Dorntherapien sowie Thai-Massagen waren angenehm und brachten oft Linderung der Schmerzen und auch Heilung. Weil diese Behandlungen aber nicht erstattungsfähig sind, wurden diese Leistungen auf Anweisung des Chefarztes so umdeklariert, dass diese nach der Gebührenordnung der Ärzte von den Kassen und Beihilfestellen zahlbar waren.

Da die Frau des Arztes sich verantwortlich für die Abrechnungen auswies, sprach der Staatsanwalt von einem gemeinsam schamlos ausgenützten Vertrauensvorschuss gegenüber den Patienten. Mit den sprudelnden Honoraren wurden nicht nur weitere zwei Kliniken erworben und Therapeuten eingestellt, es reichte auch für einige Sportwagen und eine Jacht.

Oberstaatsanwalt Diehl forderte für den Arzt eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Das Strafmaß für die mitangeklagte Frau setzte er mit zwei Jahren Haft zur Bewährung an. Die wiederholt ausgesprochene Reue des Arztes ließ erkennen, dass ihm eine Wiedergutmachung am Herzen liegt. Erledigt wurde bereits eine Rückforderung der Debeka in Höhe von 435 000 Euro.

Als Experte bekannt

Verteidiger Ulrich Sing wertete positiv, dass sein Mandant bereits ab dem Jahre 2011 sein Fehlverhalten erkannt habe, er aber wegen der Arbeitsüberlastung Änderungen nicht umgesetzt habe. Dem auch durch Presse und Fernsehen bekannten Experten vertrauten sich viele schwerkranke Patienten an. Da es sich bei diesen Personen um Privatzahler handelte – unter ihnen viele Beamte –, wies ihnen der Verteidiger der Ehefrau, Uwe Rung, eine Mitverantwortung zu. Während die meisten Mitarbeiter das Betrugssystem erkannt, aber lange geschwiegen hätten, hätten auch die Kassen und Beihilfestellen zu lange zugesehen. Die Verteidigung plädierte beim Arzt auf eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Beim Schlusswort brach der angeklagte Arzt in Tränen aus. Gemeinsam mit seiner Frau bat er um Entschuldigung.

Blanko-Rezepte

Der Vorsitzende Richter Stefan Maier übernahm den Antrag der Verteidigung. In der Urteilsbegründung erwähnte der Richter die kriminelle Energie der beiden Angeklagten. Gemeinsam wollten sie die bei der Darlehensaufnahme zum Erwerb der Kliniken kalkulierten Umsätze durch betrügerische Rechnungs-Manipulationen auch ausreizen. Mit blanko unterschriebenen Rezepten sowie mit erfundenen Ziffern für erweiterte Behandlungen habe dieser gewerbsmäßige Betrug jahrelang angehalten. Damit seien neben dem Staat auch die Steuerzahler und Versicherungsnehmer geschädigt worden.

Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

Quelle: www.schwaebische.de